Bohrpfähle bis 60 Meter Tiefe
Bohrpfähle sind oft das Mittel der Wahl, um Gebäudegründungen bei schwierigen Bodenverhältnissen zu realisieren.
Den Profis von Himmel u. Papesch ist dabei kein Projekt zu anspruchsvoll. Bohrpfähle von 300 mm bis 1.800 mm werden mit Pfahllängen bis zu 60 m als Gründungspfähle gemäß DIN EN 1536 hergestellt. Diese werden je nach Bedarfsfall im Kellybohrverfahren, Greiferbohrverfahren oder als Schneckenortbeton, Vollverdränger sowie Doppelkopfbohrungen umgesetzt.
Diese Bohrverfahren für Bohrpfähle kommen zum Einsatz:
- Verrohrte Bohrungen im Kellybohrverfahren mit Drehbohrgeräten (ggf. mit Verrohrungsanlage)
- Verrohrte Bohrungen im Greiferbohrverfahren mit Seilbagger und Verrohrungsanlage
- Schneckenortbetonbohrungen
- Vollverdrängerbohrungen
- Doppelkopfbohrungen
Das bieten wir Ihnen:
- Überschnittene / aufgelöste Bohrpfahlwände als Baugrubenverbauten und dauerhafte Sicherungen von Geländesprüngen
- Axiale statische und dynamische Pfahlprobebelastungen mit Prüflasten bis 15 MN
- Ausführung von mantel- und fussverpressten Bohrpfählen
- Ausführung von Bohrpfählen unter beschränkter lichter Höhe bis zu < 7m
Präqualifikation der Deutschen Bahn AG für:
- Gründungen Pfähle
- Gründungen Injektionen
- Stützbauwerke
- Verankerungen